Praktikum
Die Vertretung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Jerusalem bietet interessierten Studierenden die Möglichkeit, für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten ein Praktikum zu absolvieren.
Studierende, die sich für ein Praktikum interessieren, sollten das Grundstudium in einem sozial- oder kulturwissenschaftlichen Fach abgeschlossen haben und über gute englische Sprachkenntnisse verfügen. Arabischkenntnisse sind von Vorteil. Bei Interesse reichen Sie bitte einen Lebenslauf und ein ausführliches Anschreiben ein. Aus dem Anschreiben sollte hervorgehen, ob Sie sich während Ihres Studiums bereits mit der Nahost-Region beschäftigt haben und was Ihre Motivation für die Mitarbeit in unserem Jerusalemer Büro ist. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre zeitliche Verfügbarkeit anzugeben und schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen, inkl. Zeugnisse und Bescheinigungen, ausschließlich per E-mail.
Das modern ausgestattete Büro bietet PraktikantInnen in der Regel einen eigenen PC-Arbeitsplatz. Eine kleine Bibliothek ermöglicht Einblicke in ökonomische, soziale und politische Entwicklungen in Palästina. Die Stiftung arbeitet eng mit palästinensischen Forschungszentren zusammen, wodurch wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungen ideale Voraussetzungen geboten werden.
Der Arbeitsbereich der PraktikantInnen ist nicht auf ein bestimmtes Thema festgelegt und kann vorab besprochen werden. Berichte über Workshops, Resumés von Zeitungsartikeln, Internet-Recherchen, die Pflege der Bibliothek etc. zählen zu den Grundaufgaben der täglichen Arbeit von PraktikantInnen in der Stiftung.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung kann bei der eigenverantwortlichen Organisation einer Unterkunft behilflich sein. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Mietkosten in Jerusalem recht hoch sind (rund 400 USD pro Monat).
Leider kann die Stiftung kein vertragliches Praktikumsentgelt bieten. Eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Deutschland zu erhalten, liegt in der Beantragung von Auslands-BaföG oder eines Praktikumstipendiums beim DAAD.
Für Aufenthalte von über drei Monaten muss eine Sondergenehmigung zur Verlängerung des Visums beim israelischen Innenministerium vor Ort vor Ablauf der Frist eingeholt werden.


